Sowohl im e-Banking als auch in der Mobile Banking App sind alle nötigen Masken für die Erfassung der neuen QR-Rechnungen in allen Ausprägungen per 30. Juni 2020 bereit.
Bis im Jahr 2020 werden die Prozesse noch weiter vereinfacht. Diese Änderungen betreffen in erster Linie Unternehmen, welche ihre Zahlungen mit einer Zahlungssoftware tätigen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
• e-Rechnung wird zu eBill: Ende 2018 wurde die Plattform der e-Rechnung komplett erneuert. Es erfolgte eine Namensänderung von e-Rechnung zu eBill. Abgesehen davon, dass vom Konsument eine einmalige Neuregistrierung verlangt wird, bleibt die Handhabung dieser Zahlungsart unverändert.
• Die Harmonisierung des Schweizer Überweisungsverfahren auf ISO-20022-Standard wurde erfolgreich eingeführt.
• Der nächste Schritt in der Harmonisierung ist die Einführung der QR Rechnung in einer Parallelphase mit den heutigen Einzahlungsscheinen ab 30.06.2020.
Die wichtigsten Punkte zur QR-Rechnung
Hier finden Sie einen Erklärfilm zur QR-Rechnung
Was ist bei der Umstellung auf die QR-Rechnung zu beachten?
Als Rechnungsempfänger:
• Unser e-Banking kann ab dem 30. Juni 2020 mit der QR-Rechnung umgehen
• Kontaktieren Sie Ihren Softwarelieferanten für die Umstellung der Kreditorenbuchhaltung und Zahlungssoftware
• Überprüfen Sie Ihre Kreditorenstammdaten und ergänzen Sie allenfalls die QR-IBAN
• Prüfen Sie Lesegeräte und Scanningplattformen um sicherzustellen, dass Hard- und Software QR-Codes lesen und verarbeiten können
Als Rechnungssteller:
• Instruieren Sie Ihre Kunden, denen Sie QR-Rechnungen stellen werden, ebenfalls frühzeitig Kontakt mit Ihrem Softwarepartner aufzunehmen.
• Um QR-Rechnungen zu erstellen, benötigen Sie eine QR-IBAN sowie die Banken QR-IID. Diese QR-IID können wir Ihnen ab sofort mitteilen, damit Sie Ihre Umstellung für die Rechnungsgenerierung frühzeitig beginnen können. Ab Einführungstag (30. Juni 2020) dürfen Sie QR-Rechnungen verschicken. Für die Umstellung des ES/ESR-Verfahrens auf die QR-Rechnung haben Sie genügend Zeit. Die Übergangsphase wird voraussichtlich rund zwei Jahre dauern. Ein definitives Enddatum für die roten und orangen Einzahlungsscheine wurde noch nicht festgelegt.
Weitere Informationen
Beachten Sie bei der Anschaffung von leeren Einzahlungsscheinen für den BESR-Andruck, dass Sie diese nicht mehr ewig verwenden können. Die Übergangsfrist wird voraussichtlich rund zwei Jahre dauern.
Sollten Sie sich einen Belegleser zulegen wollen, versichern Sie sich, dass dieser für das Einlesen von QR-Codes verwendet werden kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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