Teilen und Erben

Man weiss nie, welchen Wandel das Leben nimmt. Deshalb ist es ratsam, sich schon früh über einige Dinge Gedanken zu machen und diese schriftlich festzuhalten.

Vorsorgeauftrag

Sie bestimmen eine Person, die Sie in Vermögensfragen oder in rechtlichen Angelegenheiten vertritt und für den Schutz Ihrer Persönlichkeit verantwortlich ist, falls Sie urteilsunfähig werden.
Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Zusätzlich zum Vorsorgeauftrag raten wir Ihnen, auf Ihren Bankkonten Vollmachten zu hinterlegen, damit Ihre Liebsten im Notfall Ihre Rechnungen bezahlen können.

Patientenverfügung

Darin können Sie festhalten, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie urteilsunfähig werden. Setzen Sie eine Vertretungsperson ein, die medizinische Fragen für Sie entscheidet, wenn Sie dies selber nicht mehr können.
Weiter können Sie darin festhalten, ob Sie beispielsweise Ihre Organe spenden möchten.

Testament

Wer soll einmal Ihre Briefmarkensammlung erhalten? Und was soll mit Ihrem Haus geschehen? Schreiben Sie in Ihr Testament klare Anweisungen, damit später kein Streit unter den Erben entsteht. Beachten Sie dabei, dass Nachkommen, Eltern und Ehepartner/innen pflichtteilsberechtigt sind.
Überlegen Sie sich in diesem Zusammenhang auch, ob allenfalls ein Ehe- und Erbvertrag für Sie sinnvoll wäre.
Verfassen Sie Ihr Testament entweder von Anfang bis zum Schluss von Hand oder beauftragen Sie einen Notar. In beiden Fällen ist es ratsam, das Testament bei einem Notar oder bei der Einwohnergemeinde Ihres Wohnorts zu hinterlegen. So ist gewährleistet, dass es im Todesfall auch wirklich gefunden und Ihren Wünschen entsprochen wird.

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