Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung «esisuisse» geschützt?
Ja, die Ersparniskasse Affoltern i.E. AG ist wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und Ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kundinnen und Kunden sind so bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kundin oder Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen der Einlegerin oder des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.
Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch «esisuisse» gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird die Einlagensicherung im Detail erklärt.
Was ändert sich für Gemeinsame Konten?
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100‘000 gesichert. Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100‘000 gesichert. Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100‘000 pro Person begrenzt.
Was ändert sich für Finanzintermediäre?
«Finanzintermediäre» sind nicht mehr geschützt (keine Sicherung und keine konkursrechtliche Privilegierung der Guthaben). Dazu zählen z. B. andere Banken, Wertpapierhäuser oder Versicherungen.